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VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 4 K 10.1706 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers und Bauherrn bei Stellung eines Bauantrags;Zwangsgeldandrohung: maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen bei fehlender Duldungsanordnung gegenüber Pächter Beseitigungsanordnung; Störerauswahl; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 15.06.1993 - 2 R 37/91
Zwangsmittelandrohung; Ausführungsfrist; Vollstreckungshindernis; Androhung; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 4 K 10.1706
Solange noch die Möglichkeit gegeben ist, dass ein vorhandenes Hindernis bis zur Bestandskraft entfällt oder ausgeräumt werden kann, ist die Qualifizierung einer mit ihr beginnenden Ausführungsfrist samt der zugehörigen Zwangsmittelandrohung als rechtswidrig hingegen nicht gerechtfertigt (vgl. OVG Saarland vom 15.3.1993, Az. 2 R 37/91, juris-RdNr. 22). - VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255
Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer …
Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 4 K 10.1706
Denn nur dann ist sichergestellt, dass dem Pflichtigen der eingeräumte Zeitraum, innerhalb dessen der Anordnung nachzukommen ist, auch vollständig zur Verfügung steht (BayVGH vom 11.7.2001, Az. 1 ZB 01.1255). - VGH Bayern, 10.09.2010 - 9 ZB 10.1905
Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Schutz- und Gerätehütte für …
Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 4 K 10.1706
Schließlich ist das Gebäude aber aufgrund seiner massiven und großen Ausführung auch für die Schafhaltung so nicht erforderlich (vgl. BayVGH vom 10.09.2010, Az. 9 ZB 10.1905, juris-RdNrn. 4 und 5).
- VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42
Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von …
Der Verpflichtete muss rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, zum Zeitpunkt des Art. 36 Abs. 1 Satz 1 VwZVG der Anordnung nachzukommen (…Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 378;… BayVGH, U.v. 6.4.1976 - 327 II 74 - BayVBl 1977, 52 = juris Rn. 16; VG Augsburg, U.v. 16.11.2011 - Au 4 K 10.1706 - juris Rn. 47).